Bei allgemeinen Ernährungsfragen & für Menschen in besonderen Lebenssituationen mit einem besonderen Bedarf an Nährstoffen, z.B.:
Bei vorliegenden Erkrankungen:
Meine Beratungsleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt und sie beteiligen sich nach §20 SGB V und §43 SGB V in unterschiedlicher Höhe an den Kosten. In der Regel werden fünf Beratungen (1 x 60 Min. & 4 x 30 Min.) mit 80 % bezuschusst. Die Kosten für ein Beratungsgespräch von 60 Minuten betragen 80,00 €. Mit einem Rezept (oder der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung) vom (Fach)Arzt und meinem Kostenvoranschlag, können Sie die Krankenkassenbezuschussung beantragen. Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen in einem kostenlosen, telefonischen Informationsgespräch.
Bei privater Versicherung ist es entscheidend, ob der Tarif eine Übernahme der Kosten für Ernährungsberatung bzw. -therapie beinhaltet. Die entsprechenden Details können den Leistungsbeschreibungen des Tarifs entnommen werden. Als privat Versicherte/r können Sie unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zur Ernährungstherapie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, um die Bezuschussung zu erfragen.
Sie können mich gerne per Telefon oder Mail kontaktieren. Ich beantworte Ihnen Ihre Fragen gerne persönlich.
Ausführliche Ernährungsanamnese mit Analyse des Ernährungsverhaltens sowie Anleitung zum Führen eines Ernährungsprotokolls (3-7 Tage)
Auswertung von Ernährungs- & Beschwerdeprotokollen Computergestützte Auswertung des Protokolls bzw. der Nahrungs- & Nährstoffzufuhr Orientierung an den neuesten ernährungswissenschaftlichen & medizinischen Erkenntnissen Unterstützung bei der praktischen Umsetzung & Stärkung der Eigenkompetenz
Sie meistern Ihren Alltag mit vielen neuen Tipps & Tricks. Falls gewünscht, vereinbaren wir einen Termin zur Nachbetreuung.